An offizielle Piercingstudios in Österreich werden eine Reihe von Anforderungen gestellt, die sicherstellen, dass das Piercing fach- und sachgerecht durchgeführt wird. So ist zum Beispiel jedes Studio verpflichtet einmal jährlich einen sogenannten Unbedenklichkeitsnachweis durchführen zu lassen. Dabei begeht ein unabhängiges Hygieneinstitut das Studio und überprüft, ob betreffend Hygiene alle gesetzlichen Auflagen erfüllt werden. Weiters ist ebenfalls eine jährliche Überprüfung des Autoklaven (= Sterilisator) durch ein Hygieneinstitut vorgeschrieben, mit welchem die ordnungsgemäße Funktion des Gerätes bestätigt wird.
Besonders wichtig ist auch noch, dass alle am Kunden verwendeten Instrumente, die Nadeln, der Schmuck und die Handschuhe steril verpackt sein müssen, es in unmittelbarer Nähe des Eingriffsraumes ein Waschbecken gibt und sich im Eingriffsraum ein Desinfektionsmittelspender für die Händedesinfektion befindet.
Alle für den Eingriff benötigten sterilen Utensilien müssen zudem auf einer sterilen Unterlage aufgelegt werden – diese erkennt man am ehesten an ihrer grünen oder blauen Farbe und daran, dass die Unterlage aus einer eigenen Verpackung entnommen wird.
Wie kann man als Laie nun erkennen, ob man in einem professionellen Piercingstudio mit offiziellem Gewerbeschein gelandet ist oder nicht? Hierfür haben wir eine Checkliste für euch erstellt, anhand derer ihr feststellen könnt, ob ihr in professionellen Händen seid.
Checkliste – Seriöses Piercingstudio erkennen?
1.) Das Studio macht einen sauberen und gepflegten Eindruck
2.) Der Piercer nimmt sich Zeit für Beratung und beantwortet geduldig alle Fragen
3.) Der Piercer kann langjährige Erfahrung vorweisen und verfügt im Idealfall über eine medizinische Ausbildung
4.) Der Gewerbeschein (Kosmetik eingeschränkt auf Piercing) hängt entweder offen im Studio aus oder wird euch auf Nachfrage gerne gezeigt
5.) Das Studio verfügt über einen Unbedenklichkeitsnachweis – dies ist ein Zertifikat eines Hygieneinstitutes, mit welchem bestätigt wird, dass alle gesetzlich vorgeschriebenen Hygienevorschriften erfüllt werden – im Idealfall hängt auch dieses Zertifikat offen im Studio aus
Unbedenklichkeitsnachweis_Die Klinik_2019
6.) Vor dem Piercing muss eine schriftliche Einverständniserklärung unterschrieben werden, die einen Gesundheitscheck und die Aufklärung über die mit dem Eingriff verbundenen Risiken beinhaltet
7.) Sämtliche am Kunden verwendete Utensilien sind steril und werden auf einer sterilen Unterlage vor den Augen des Kunden bereit gelegt
8.) Es wird ausschließlich hochverträglicher, nickelfreier Schmuck aus Titan oder PTFE verwendet – auf den Einsatz von Chirurgenstahl für den Ersteinsatz wird gänzlich verzichtet (Chirurgenstahl ist aufgrund seines hohen Nickelgehaltes bereits seit 1993 gesetzlich als Ersteinsatzschmuck verboten)
9.) Im Eingriffsraum befindet sich ein Händesdesinfektionsmittelspender mit Armbedienung
10.) Bei allen Tätigkeiten am Kunden werden Einmalhandschuhe getragen – beim eigentlichen Eingriff müssen sterile Handschuhe getragen werden – diese sind paarweise einzeln verpackt und werden nicht, wie unsterile Einmalhandschuhe, aus einem Karton entnommen
11.) Idealerweise trägt der Piercer bei der Durchführung des Piercings einen Mundschutz
12.) Der Piercer dokumentiert die Chargennummern aller verwendeten Materialien in einem Dokumentationsblatt, dass der Einverständniserklärung beigeheftet wird
13.) Der Piercer dokumentiert die Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen (= Beschreibung des Eingriffes, inkl. eventueller Komplikationen
14.) Der Piercer erklärt die Pflege des frischen Piercings und gibt eine Empfehlung für ein Pflegeprodukt
15.) Der Piercer händigt eine schriftliche Pflegeanleitung aus
16.) Der Piercer übergibt eine Notfallnummer, unter der er bei Problemen oder Notfällen erreichbar ist – und erteilt Information, wohin man sich wenden kann, wenn er nicht erreichbar ist (z.B. Spitalsambulanz mit dermatologischer Abteilung)
Wenn diese Punkte erfüllt sind und ihr das Gefühl habt, einen professionellen Piercer vor euch zu haben, der euch auch sympathisch ist (meiner Meinung nach ein sehr wichtiger Punkt) dann seid ihr in einem professionellen Studio gelandet.
Alle gesetzlichen Vorschriften betreffend Piercing in Österreich können auch im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes unter https://www.ris.bka.gv.at/ nachgelesen werden. Betreffend Ausbildung wäre dies das Bundesgesetzblatt 139/2003, die Ausübungsregeln sind in den Bundesgesetzblättern 141/2003, 261/2008 und 262/2008 geregelt. Die Nickelverordnung findet sich im Bundesgesetzblatt 204/2000.
Wer gerne nähere Informationen über die Hygiene bei uns im Studio haben möchte, kann sich gerne hier informieren.