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Liebe Kunden,
gemäß der Verordnung unserer Bundesregierung ist ab 8.2.2021 bei der Inanspruchnahme einer Dienstleistung die Vorlage eines negativen Coronatests erforderlich, der nicht älter als 48h sein darf.
Dies gilt nicht für den Einkauf von Produkten oder Schmuck.
Piercing Studio Wien 9 Piercing Gesetze Österreich

PIERCING – GESETZE IN ÖSTERREICH

Wenn du diese Voraussetzungen nicht erfüllst, gibt es kein Piercing – nicht bei uns und auch bei keinem anderen verantwortungsvollen Piercer.

N
Gesetzliche Vorschriften
N
Mögliche Gefährdungen
N
Kontraindikationen

Erfahre, welche Anforderungen Piercer, aber auch Piercing-Kunden erfüllen müssen.

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Bekannt aus:

Erfahrungen & Bewertungen zu DIE KLINIK - piercing|tattoo|permanent make up

Seit dem Jahr 2003 ist Piercing in Österreich ein sogenanntes bewilligungspflichtiges Gewerbe – das heißt, dass nur jemand, der eine dementsprechende Ausbildung nachweisen und zusätzlich eine Prüfung bei der Wirtschaftskammer ablegt, in den Besitz eines Gewerbescheines gelangt.

Wir von DIE KLINIK verfügen seit dem Inkrafttreten dieser Verordnung im Jahre 2003 über den Gewerbeschein „Kosmetik eingeschränkt auf Piercing“. Zusätzlich verfügen alle unsere Piercer auf der Mariahilferstraße über eine staatlich anerkannte medizinische Ausbildung und langjährige Piercingerfahrung.

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um sich piercen lassen zu dürfen:

  • Jugendliche unter 14 dürfen seit dem Jahr 2008 laut Gesetz (BGBl. II Nr. 261/2008) nicht gepierced werden – auch nicht mit Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten. Dies gilt auch für normale Ohrlöcher.
  • Vom vollendeten 14. Lebensjahr bis zum 18. Lebensjahr sind für ALLE Piercings die schriftliche Einverständniserklärung sowie die Ausweiskopien des/der Erziehungsberechtigten sowie der zu piercenden Person erforderlich. Als Ausweis wird jeder in Österreich anerkannte amtliche Lichtbildausweis (hierzu zählen z.B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis,…) akzeptiert. EDU CARD und E-CARD gelten nicht als amtliche Lichtbildausweise!
  • Intimpiercings sowie weibliche Brustwarzenpiercings werden unter 18 ausnahmslos nicht durchgeführt – dies gilt auch, wenn die Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten vorliegt
  • Ab dem 18. Lebensjahr werden alle Piercings (mit Ausnahme der unten angeführten) durchgeführt – auch hierbei ist die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises zur Überprüfung der Identität erforderlich
  • Aufgrund gesetzlicher Vorschriften sowie möglicher Gefährdung der Gesundheit (Nervenschädigung) führen wir folgende Piercings nicht durch:

.) Bridge

.) Cheek

.) Uvula (Gaumenzäpfchen)

.) Zungenbändchen

.) Nape (Nacken)

.) sämtliche Intimpiercings, die durch Schwellkörper führen (Klitoris, Amphallang, Apadravya)

.) alle Piercings, die in der Nähe von Nervenläufen liegen, andere Gesundheitsgefährdungen mit sich bringen bzw. definitiv innerhalb kürzester Zeit herauswachsen

  • Personen, bei denen eine Kontraindikation (Erkrankungen, Therapien oder Umstände, die die Durchführung eines Piercings vorübergehend oder dauerhaft unmöglich machen) vorliegt, können nicht gepierced werden. Diese Kontraindikationen sind:

.) Hämophilie (Bluterkrankheit)

.) Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)

.) Hepatitis (im speziellen B und C)

.) HIV/AIDS

.) Blutverdünnungstherapien (hierzu zählt auch Aspirin)

.) Hauterkrankungen (an der zu piercenden Stelle)

.) Allergien (gegen verwendete Stoffe)

.) Immunschwächekrankheiten

.) Autoimmunerkrankungen

.) Immunsuppressive Therapie (hierzu zählt z.B.: auch Kortison)

.) Geschlechtskrankheiten

.) akute fieberhafte Infekte

.) Schwangerschaft

Bei Fragen oder Problemen mit einem Piercing sind wir für unsere Kunden unter der Notfallhandynummer 0664/333 2 444 erreichbar. Diese Nummer ist MO-SO von 09:00 bis 21:00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten, bzw. bei nicht erreichen der Notfallnummer, steht in dringenden Fällen die dermatologische Ambulanz im Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien, Währinger Gürtel 18-20, 1090 Wien, erreichbar unter der Telefonnummer 01/40400-0, Tag und Nacht zur Verfügung.

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um sich piercen lassen zu dürfen:

  • Jugendliche unter 14 dürfen seit dem Jahr 2008 laut Gesetz (BGBl. II Nr. 261/2008) nicht gepierced werden – auch nicht mit Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten. Dies gilt auch für normale Ohrlöcher.
  • Vom vollendeten 14. Lebensjahr bis zum 18. Lebensjahr sind für ALLE Piercings die schriftliche Einverständniserklärung sowie die Ausweiskopien des/der Erziehungsberechtigten sowie der zu piercenden Person erforderlich. Als Ausweis wird jeder in Österreich anerkannte amtliche Lichtbildausweis (hierzu zählen z.B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis,…) akzeptiert. EDU CARD und E-CARD gelten nicht als amtliche Lichtbildausweise!
  • Intimpiercings sowie weibliche Brustwarzenpiercings werden unter 18 ausnahmslos nicht durchgeführt – dies gilt auch, wenn die Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten vorliegt
  • Ab dem 18. Lebensjahr werden alle Piercings (mit Ausnahme der unten angeführten) durchgeführt – auch hierbei ist die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises zur Überprüfung der Identität erforderlich
  • Aufgrund gesetzlicher Vorschriften sowie möglicher Gefährdung der Gesundheit (Nervenschädigung) führen wir folgende Piercings nicht durch:

.) Bridge

.) Cheek

.) Uvula (Gaumenzäpfchen)

.) Zungenbändchen

.) Nape (Nacken)

.) sämtliche Intimpiercings, die durch Schwellkörper führen (Klitoris, Amphallang, Apadravya)

.) alle Piercings, die in der Nähe von Nervenläufen liegen, andere Gesundheitsgefährdungen mit sich bringen bzw. definitiv innerhalb kürzester Zeit herauswachsen

  • Personen, bei denen eine Kontraindikation (Erkrankungen, Therapien oder Umstände, die die Durchführung eines Piercings vorübergehend oder dauerhaft unmöglich machen) vorliegt, können nicht gepierced werden. Diese Kontraindikationen sind:

.) Hämophilie (Bluterkrankheit)

.) Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)

.) Hepatitis (im speziellen B und C)

.) HIV/AIDS

.) Blutverdünnungstherapien (hierzu zählt auch Aspirin)

.) Hauterkrankungen (an der zu piercenden Stelle)

.) Allergien (gegen verwendete Stoffe)

.) Immunschwächekrankheiten

.) Autoimmunerkrankungen

.) Immunsuppressive Therapie (hierzu zählt z.B.: auch Kortison)

.) Geschlechtskrankheiten

.) akute fieberhafte Infekte

.) Schwangerschaft

Bei Fragen oder Problemen mit einem Piercing sind wir für unsere Kunden unter der Notfallhandynummer 0664/333 2 444 erreichbar. Diese Nummer ist MO-SO von 09:00 bis 21:00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten, bzw. bei nicht erreichen der Notfallnummer, steht in dringenden Fällen die dermatologische Ambulanz im Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien, Währinger Gürtel 18-20, 1090 Wien, erreichbar unter der Telefonnummer 01/40400-0, Tag und Nacht zur Verfügung.

PIERCING SCHMUCK:

Die Art und Zusammensetzung des Metalles aus dem Körperschmuck hergestellt wird, ist entscheidend für die Abheilung des Piercings.

Lange Zeit wurden für den Einsatz von Körperschmuck Piercing-Schmuckstücke mit niedriger Qualität und hohem Nickelgehalt verwendet. Dies führte zu einem drastischen Anstieg von Nickelallergien.

Darauf reagierte der Gesetzgeber bereits 1993 mit der Herausgabe einer Nickelverordnung, die den Nickelgehalt von Schmuckstücken, die im Körper getragen werden, regelt.

  • 27 des österreichischen LMR und § 3 der Nickelverordnung Bundesgesetzblatt Nr. 204/2000 verbieten den Einsatz von Schmuckstücken, die dazu bestimmt sind bis zur Ausheilung der Wunde im Stichkanal zu verbleiben und einen höheren Nickelgehalt als 0,05 % aufweisen

Der nach wie vor von vielen Piercingstudios verwendete Chirurgenstahl enthält zwischen 6 und 20% Nickel und ist somit laut dieser Nickelverordnung als Ersteinsatzschmuck verboten.

Wir verwenden zum Ersteinsatz in unserem Studio ausschließlich Titan Grad 23 oder PFTE.

Unser Titan ist absolut nickelfrei und biokompatibel, das heißt, das Metall ist in seiner Zusammensetzung unserem Körper sehr ähnlich; daher verheilt das Piercing schneller und besser.

PTFE (=Teflon) ist ebenfalls nickelfrei und antiadhäsiv. Das heißt, daß es nicht zum Verkleben des Schmuckes mit der Wunde kommen kann, was ein schmerzhaftes Aufreißen der Wundränder verhindert und ein Piercing wesentlich schneller abheilen lässt.

Eine weitere Möglichkeit ist der Einsatz von Gold. Dabei sollte immer mindestens 18 karätiges Gelb- oder Weißgold verwendet werden, da darunter allergieauslösende Stoffe (z.B. Kupfer) in der Legierung vorkommen können.

Gesetze Piercing

Du möchtest Dir ein Piercing stechen lassen?

Dann nimm jetzt Kontakt mit uns auf – wir freuen uns auf Dich. Gemeinsam sprechen wir über Deine Wünsche und Vorstellungen. Gerne zeigen wir Dir unsere Klinik in einem unverbindlichen Kennenlern-Gespräch persönlich!

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