Sehr häufig werden wir bei uns im Studio in Wien gefragt, warum es notwendig ist, dass man Piercingschmuck vor Operationen oder vor Röntgenuntersuchungen entfernt. Daher wollen wir uns in diesem Artikel näher mit dieser Frage beschäftigen. Bei Operationen werden oft Blutgefäße durchtrennt und es kommt zu Blutungen aus diesen Gefäßen. Diese Blutungen werden im OP mittels Strom verödet und damit gestillt.
Aber weshalb müssen Piercings vor Operationen und bei Röntgenuntersuchungen entfernt werden?
Unser Körper besteht zu einem hohen Prozentsatz aus Wasser. Wasser ist dafür bekannt, dass es Strom ausgezeichnet leitet. Metalle tun dies ebenfalls. Der Strom, mit dessen Hilfe Blutungen bei Operationen gestillt werden, wird durch den ganzen Körper geleitet. Trifft dieser Strom auf Metall – in diesem Fall Dein Piercing – erhitzt der Strom das Metall und es kann zu schweren Verbrennungen der Haut kommen. Auch dann, wenn die OP Stelle weit von Deinem Piercing entfernt liegt. Daher ist es sehr wichtig, vor einer geplanten Operation alle metallenen Gegenstände vom Körper zu entfernen. Wenn ein OP ungeplant stattfindet – sprich es sich um eine Not OP handelt, kann auf Piercingschmuck meist keine Rücksicht genommen werden. In diesem Fall steht das Leben des Menschen im Mittelpunkt. Kein Arzt hat Zeit, den Piercingschmuck zu entfernen und erst dann mit der eigentlichen OP zu beginnen. Aber das Entfernen des Schmuckes hat oftmals auch hygienische Gründe. Befindet sich der Schmuck in unmittelbarer Nähe des OP Gebietes, könnte dieser Schmuck eine Infektion der OP Wunde hervorrufen. Dafür könnte wiederum der Arzt zur Verantwortung gezogen werden. Um dies zu vermeiden, müssen in den meisten Spitälern Piercings entfernt werden, bevor eine OP stattfindet. Oftmals akzeptieren Chirurgen und auch Anästhesisten Schmuck aus Kunststoff (z.B. PTFE) während Operationen. Dies lässt sich damit begründen, dass Kunststoffe Strom sehr schlecht bis gar nicht leiten – und damit eine Verbrennung unmöglich ist. Ausgenommen von dieser Regelung sind Piercings im Bereich des Mundes oder der Nase. Diese Bereiche müssen immer frei von Piercings sein. Auch dann, wenn es sich nicht um eine Vollnarkose handelt. Bei einer Vollnarkose erhält der Patient einen sogenannten Tubus in die Luftröhre, mit dessen Hilfe er beatmet wird. Dabei würden Piercings im Mundbereich erstens stören und stellen zweitens eine Verletzungsgefahr dar. Auch bei Operationen, die in lokaler Betäubung oder mittels PDA (der sogenannte Kreuzstich) durchgeführt werden, kann es zu Komplikationen kommen, die eine Vollnarkose erforderlich machen. Daher müssen Piercings im Mundbereich vor Operationen immer entfernt werden – ganz egal, aus welchem Material sie sind.
Piercings und Röntgen
Oftmals müssen Piercings vor Röntgenuntersuchungen entfernt werden. Meist allerdings nur dann, wenn das Piercing im Bereich liegt, von welchem die Röntgenaufnahme gemacht werden soll. Da das Schmuckstück (vor allem dann, wenn es aus Metall ist) im Röntgen sichtbar ist, besteht die Gefahr, dass bestimmte Details durch den Piercingschmuck überdeckt und damit übersehen werden. Piercings aus Polytetrafluorethylen (kurz PTFE genannt), einem medizinisch flexiblen Kunststoff, sind im Röntgen kaum bis gar nicht sichtbar und können im Gegensatz zu Metall häufig belassen werden.
Piercings und Computertomographie (CT)
Auch hier gilt dasselbe, wie etwas weiter oben bei der normalen Röntgenuntersuchung bereits beschrieben. Alle Piercings in unmittelbarer Nähe des röntgenden Körperteiles müssen entfernt werden, damit vom Schmuck nichts verdeckt wird. Auch hier kann es eine Ausnahme bei Schmuckstücken aus PTFE geben.
Piercings und Magnetresonanztomographie (MRT)
Bei einem MRT werden die Bilder nicht mittels Röntgenstrahlung angefertigt, sondern entstehen, in dem der Körper in magnetischen Wechselfeldern liegt. Piercingschmuck ist oftmals magnetisch und würde von den Magneten angezogen werden. Im schlimmsten Fall kann es passieren, dass Piercings durch die Kraft der Magneten regelrecht aus dem Körper gerissen werden. Daher ist es bei einer solchen Untersuchung unbedingt notwendig, dass sämtliche metallenen Gegenstände vom Körper entfernt werden. Schmuck, der aus Kunststoff besteht, kann hingegen im Körper belassen werden.