Für Piercingstudios in Österreich gelten sehr strenge Ausübungsregeln. Seit 2008 gilt für Piercings in Österreich ein Mindestalter von 14 Jahren. Darunter sind Piercings auch mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten verboten.
Bisher zählten normale Ohrlöcher zu Piercings und daher galt auch für diese das Mindestalter von 14 Jahren.

Nach einer Anfrage beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft kam dieses in einer Stellungnahme vom 16.1.2025 zur Ansicht, dass das durchstechen der Ohrläppchen kein Piercen im Sinne der gesetzlichen Definition ist, aber trotzdem in den Zuständigkeitsbereich der Piercer fällt. Gleichzeitig wurde mit diesem Schreiben die Altersbeschränkung für normale Ohrlöcher aufgehoben. Für alle anderen Piercings bleibt die Altersbeschränkung jedoch bestehen. Wir bieten daher ab sofort das stechen von Ohrlöchern auch für Kinder ab dem 6. Lebensjahr an, sofern eine schriftliche Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten vorliegt. Wir ersuchen alle Eltern, die sich bei uns einen Termin zum Ohrloch stechen ihres Kindes vereinbaren, sich aus der Apotheke EMLA Creme 5% zu besorgen (eine anästhesierende Creme – normal rezeptpflichtig, wird von den meisten Apotheken jedoch ohne Rezept abgegeben) und diese Creme 1,5 Stunden vor dem Termin dick vorne und hinten auf die Ohrläppchen aufzutragen. Diese Creme nimmt ca. 80-90% des Schmerzes – das Kind spürt, wenn überhaupt, nur einen kurzen Piekser.