Liebe Kunden,
gemäß der Verordnung unserer Bundesregierung ist ab 8.2.2021 bei der Inanspruchnahme einer Dienstleistung die Vorlage eines negativen Coronatests erforderlich, der nicht älter als 48h sein darf.
Dies gilt nicht für den Einkauf von Produkten oder Schmuck.
gemäß der Verordnung unserer Bundesregierung ist ab 8.2.2021 bei der Inanspruchnahme einer Dienstleistung die Vorlage eines negativen Coronatests erforderlich, der nicht älter als 48h sein darf.
Dies gilt nicht für den Einkauf von Produkten oder Schmuck.
Auf unserer Tattoo-Homepage gibt es bewusst keine Preise, da die Preisgestaltung bei Tattoos sehr individuell ist. Daher können wir einen genauen Kostenvoranschlag nur bei einem persönlichen Beratungsgespräch erstellen.

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