Bei einem Piercingtermin ist die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises erforderlich.
Jugendliche unter dem 18. Lebensjahr benötigen zudem eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten sowie eine Ausweiskopie des Erziehungsberechtigten. Jugendliche unter dem 14. Lebensjahr können aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht gepierct werden.
Die Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten kann unter folgendem Link von unserer Website downgeloadet werden: https://www.bodypiercing.co.at/downloadspage/